top of page

Häufig gestellte Fragen

01

Was ist Fahrradleasing?

Mit diesem Programm haben Sie die Möglichkeit Ihr Wunschrad zu günstigen Konditionen zu leasen. Sie suchen sich Ihr Bike bei einem Fachhändler Ihrer Wahl aus. Ihr Arbeitgeber beschafft dieses Rad über einen Leasing-Vertrag und überlässt es Ihnen zur privaten Nutzung. Die hierfür anfallenden monatlichen Raten zahlen Sie im Rahmen einer Gehaltsumwandlung aus Ihrem Bruttogehalt. Die Nutzungsdauer beträgt immer 36 Monate.

03

Was ist eine Gehaltsumwandlung?

Die für die Nutzung des Fahrrads anfallende Leasingrate zahlen Sie, nicht wie normalerweise üblich, aus Ihrem Nettogehalt („netto“ bedeutet nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen), sondern aus Ihrem Bruttogehalt. Das bedeutet, dass Sie die Leasingrate ohne Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen bezahlen, was die Umwandlung attraktiv macht. Für die Nutzung des Fahrrads fallen aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur im Rahmen der sogenannten 0,25%-Regel Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.

05

Wie und ab wann zahle ich die monatlichen Raten?

Die 36 monatlichen Raten für Ihr Bike werden automatisch in Form der Gehaltsumwandlung mit Ihrem monatlichen Entgelt verrechnet. Die Leasingrate wird ab dem Folgemonat nach der Übernahme gezahlt.

07

Wer darf die Fahrräder nutzen?

Der Mitarbeiter darf das Fahrrad ausschließlich berechtigten Personen überlassen. Dies sind der Ehegatte, der/die Lebenspartner/in oder in häuslicher Gemeinschaft lebende andere Familienangehörige (z.B. Kinder) des Mitarbeiters. Dies ist im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag festgelegt.

09

Was ist der Unterschied zwischen einer Gehaltsumwandlung und einem Ratenkauf?

Bei einem Ratenkauf geht das Fahrrad in Ihr Eigentum über und Sie zahlen den Kaufpreis in Teilbeträgen (Raten). Die Bezahlung erfolgt aus Ihrem Nettogehalt, also nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Beim Bike-Programm werden Sie während der Nutzungsdauer von 36 Monaten nicht Eigentümer des Fahrrads, genießen jedoch den finanziellen Vorteil aufgrund der Gehaltsumwandlung (siehe Frage 2 und 3).Die Raten werden aus dem Bruttogehalt gezahlt. Zum Ende der Nutzungsdauer können Sie das Bike über Ihren Arbeitgeber erwerben (siehe auch Frage 25).

11

Kann ich am Bike-Programm teilnehmen, auch wenn ich einen Dienstwagen fahre?

Ja, die steuerlichen Vorteile können für den Dienstwagen und das Bike gleichzeitig genutzt werden.

13

Kann ich meine Fahrräder auch privat steuerlich abschreiben?

Da es sich steuerrechtlich um betriebliche Fahrräder vom Arbeitgeber handelt, die dem Mitarbeiter zur privaten Nutzung überlassen werden, können Sie keine Fahrradkosten im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. Inwieweit der Restwert nach einem eventuellen Erwerb des Fahrrades steuerlich geltend gemacht werden kann, ist individuell mit Ihrem Steuerberater zu klären.

15

Welche Fahrräder kann ich auswählen?

Grundsätzlich sind alle Arten von Fahrrädern möglich, z.B. Mountainbikes, Rennräder, Trekkingräder oder E-Bikes. Kinderfahrräder sind ausgeschlossen. Der Mindestwert für ein Rad beträgt € 750,-.

17

Kann man ein Fahrrad oder E-Bike individuell zusammenstellen lassen?

Ja, es ist möglich Ihr Wunschrad bei einem teilnehmenden Fachhändler individuell zusammenstellen zu lassen.

19

Kommen auch rabattierte Räder für das Leasing in Frage?

Natürlich können auch rabattierte Räder geleast werden. Allerdings bemißt sich der geldwerte Vorteil – also die Steuerlast für das Bike – immer auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

21

An wen kann ich mich im Schadensfall wenden?

Einen Diebstahl oder eine Beschädigung durch Dritte zeigen Sie bitte unverzüglich der Polizei an. Darüber hinaus müssen Sie den Schaden unverzüglich der Versicherung melden.

23

Was ist die Übernahmebestätigung?

In der Übernahmebestätigung wird der Empfang des Bikes festgehalten. Ab Unterzeichnung der Bestätigung sind Sie für das Rad verantwortlich – achten Sie bei der Übergabe bzw. Lieferung darauf, dass das Rad frei von Mängeln ist.

25

Was passiert am Ende der Nutzungsdauer?

Nach Ablauf der Nutzungszeit (36 Monate) können Sie das Rad erwerben. Sie erhalten zu gegebener Zeit (ca. 3 Monate vor Ablauf) ein Kaufangebot.

27

Was muss ich bei der Rückgabe / Kauf beachten?

Sollten Sie nach Ablauf der Nutzungsdauer ein Kaufangebot annehmen, erhält Ihr Arbeitgeber eine Rechnung über den Fahrradpreis. Sind Sie damit einverstanden, dann wird Ihnen der Kaufpreis über Ihren Arbeitgeber vom Lohn einbehalten. Wenn Sie das Kaufangebot nicht annehmen möchten, ist das Fahrrad zurückzugeben. Hierbei ist wichtig, dass alle Komponenten der Ausgangslieferung vollständig enthalten sind. Wir sind bestrebt eine Rückgabe bei Ihrem Händler zu ermöglichen.

29

Was passiert, wenn mein Arbeitsverhältnis bei meinem Arbeitgeber vor Ablauf der
Nutzungszeit endet?

Grundsätzlich gilt: mit Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch die geschlossene Zusatzvereinbarung und damit die Fahrradüberlassung. Endet Ihr Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Nutzungszeit, müssen Sie die restlichen Raten aus Ihrem Nettoentgelt bezahlen. Eventuell übernimmt auch Ihr neuer Arbeitgeber die Pflichten aus dem Leasingvertrag. Etwaige Beschränkungen bzw. Auswirkungen bei Rückgabe des Fahrrads entnehmen Sie bitte Ihrer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Möglicherweise lässt Ihnen die Leasinggesellschaft ein Kaufangebot für das Fahrrad zukommen. Ihr Arbeitgeber hat hierauf keinen Einfluss. Inwieweit eventuelle steuerrechtliche Aspekte berührt werden, sollten Sie darüber hinaus mit Ihrem Steuerberater individuell klären.

02

Welchen finanziellen Vorteil bietet das Programm?

Da Sie die Leasingraten für Ihr Bike über eine sogenannte Gehaltsumwandlung (siehe Frage 3) bezahlen, ist dies für Sie günstiger, als wenn Sie privat ein Fahrrad kaufen. Es wird lediglich 0,25% des Bruttolistenpreises des Fahrrads als geldwerter Vorteil versteuert. Aufgrund der Gehaltsumwandlung fallen dafür keine Sozialversicherungsbeiträge an.

04

Warum werden die Fahrräder nicht einfach günstiger an
die Mitarbeiter verkauft?

Einen Rabatt, den Sie aufgrund Ihres Beschäftigungsverhältnisses von Ihrem Arbeitgeber oder einem Dritten erhalten, muss als Arbeitslohn versteuert werden. Daher könnten Sie in diesem Fall nicht den Steuer-/Sozialversicherungsvorteil in Anspruch nehmen.

06

Wer darf am Bike-Programm teilnehmen?

Am Bike-Programm können grundsätzlich alle Mitarbeiter mit Standort in Deutschland teilnehmen. Die speziellen Voraussetzungen (Mindestgehalt, Betriebsangehörigkeit etc. erfahren Sie von Ihrer Personalabteilung.

08

Wie viele Fahrräder darf ich bestellen?

Es dürfen bis zu zwei Fahrräder im Leasingzeitraum bestellt werden. Bitte beachten Sie, was Ihr Arbeitgeber dazu festgelegt hat.

10

Wirkt sich die Gehaltsumwandlung auf meine
Sozialversicherungsbeiträge aus?

Ja, durch die Gehaltsumwandlung verringert sich Ihr sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt. Dadurch kann es zu verminderten Ansprüchen auf Leistungen der Sozialversicherungsträger sowie verminderten Rentenansprüchen kommen.

12

Muss ich den Vorteil in meiner Steuererklärung angeben?

Der geldwerte Vorteil von 0,25% des Bruttolistenpreises des Fahrrads wird automatisch vom Arbeitgeber über die Gehaltsabrechnung versteuert. Weitere Angaben Ihrerseits in der persönlichen Einkommensteuererklärung sind nicht notwendig.

14

Wie hoch wird die Steuerminderung durch die Gehaltsumwandlung sein?

Der individuelle Vorteil hängt u.a. von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und dem Gesamtpreis des Fahrrads ab. Eine allgemeingültige Aussage ist leider nicht möglich. Für exakte Berechnungen kontaktieren Sie bitte Ihre Personalabteilung.

16

Kann ich bei jedem Fachhändler mein Fahrrad bestellen?

Ja, es ist möglich Ihr Wunschrad bei einem teilnehmenden Fachhändler individuell zusammenstellen zu lassen. Sollte Ihr Wunschhändler noch nicht unser Paertner sein: Sprechen Sie uns gerne an und wir kümmern uns.

18

Was ist, wenn ich besonderes Zubehör an meinem Fahrrad haben möchte?

Alle fest montierbaren Zubehörteile können in den Gesamtwert des Rades einbezogen werden. Fahrradbekleidung z.B. ist nicht Bestandteil des Leasings. Der Händler muss eine einheitliche Rechnung mit einem Gesamtbetrag ausweisen, auf dessen Basis ein Leasingangebot erstellt werden kann. Bitte beachten Sie, dass der Gesamtwert bei mindestens 750,- € inkl. MwSt. liegen muss.

20

Was ist in Sachen Wartung und Pflege zu beachten?

Das Fahrrad gehört zwar rechtlich der Leasinggesellschaft, jedoch sind Sie für Wartung und Pflege verantwortlich. Eine vorgeschriebene Wartung gibt es seitens der Leasinggesellschaft allerdings nicht.

22

Wann erfolgt die Lieferung?

Die Lieferzeit ist abhängig vom Bike, dem Hersteller und dem Händler. Bitte klären Sie diese mit Ihrem Händler.

24

Was muss bei Lieferung des Bikes beachtet werden?

Sie müssen die mängelfreie Übernahme auf der von der Leasinggesellschaft übermittelten Übernahmebestätigung mit einer Unterschrift quittieren. Dies erfolgt, nachdem Sie das Fahrrad auf mögliche Schäden geprüft haben. Sollte die mängelfreie Übernahme nicht möglich sein, melden Sie sich bitte umgehend bei uns: info@bikeleasingplus.de oder Telefon 040 9436 5183 damit wir das Problem gemeinsam beheben können.

26

Wie funktioniert die Rückgabe?

Ungefähr 4-5 Wochen vor Ablauf der Nutzungslaufzeit erhalten Sie eine E-Mail von BikeleasingPlus, in der die genaue Vorgehensweise erklärt wird.

28

Kann ich den Vertrag vor Ablauf beenden und ein neues Fahrrad bestellen?

Grundsätzlich nicht! Sprechen Sie uns aber gerne an. In Ausnahmefällen versuchen wir dies zu ermöglichen. Zu beachten ist, daß in diesem Fall dem Leasinggeber entgangene Gewinne zu erstatten sind. Somit lohnt sich diese Variante in aller Regel nicht.

30

Was passiert, wenn ich in Mutterschutz / Elternzeit gehe oder anderweitig länger
abwesend bin?

Bei Abwesenheiten, die länger als einen Monat dauern und für die kein Gehalt gezahlt wird, gibt es folgende Möglichkeiten: Sie erwerben das Bike. In diesem Fall macht die Leasinggesellschaft Ihnen ein Kaufpreisangebot. Sie zahlen für den Zeitraum Ihrer Abwesenheit die Raten für jeden Monat direkt an Ihren Arbeitgeber. Haben Sie eine Versicherung für diesen Fall abgeschlossen, dann übernimmt diese die ausstehenden Raten.

bottom of page